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Dipl. Jur. Mathias Martin LL.M.

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Master of Laws (Taxation)
  • Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Mathias Martin hat sich seit Beginn seiner juristischen Karriere auf das Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.

Geboren in Karlsruhe entwickelte er durch seinen Vater, den Namensgeber der Kanzlei Martin Rechtsanwälte, schon früh die Begeisterung für Jura. Bereits während seines Jurastudiums im In- und Ausland fokussierte er sich auf den Fachbereich Steuern. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft arbeitete er ausschließlich im Steuer-, Steuerstraf- sowie Wirtschaftsstrafrecht. Unmittelbar nach seinem Studium der Rechtswissenschaft mit zwei Staatsexamen absolvierte Herr Martin nebenberuflich einen Master in Taxation und anschließend seinen Fachanwalt für Steuerrecht. Schnell bemerkte er auch seine Affinität für das Strafrecht, sodass er weitere Zusatzausbildungen zum zertifizierten Verteidiger und Berater für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht an der deutschen Anwaltsakademie sowie dem deutschen Strafverteidigerverband ablegte und schlussendlich von der Rechtsanwaltskammer zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt wurde.

Heute berät Herr Martin große Unternehmen bundesweit und betreut Unternehmer sowie Privatpersonen auch über die Grenzen hinweg. Aufgrund der erlernten und über Jahre angeeigneten Kompetenzen verteidigt Herr Martin zumeist in großangelegten Umfangsverfahren vor sämtlichen Strafgerichten, vertritt Mandaten vor den Finanzgerichten und wird häufig für streitige Betriebsprüfungen hinzugezogen. Seit über einem Jahrzehnt ist Rechtsanwalt Martin auf seinem Spezialgebiet sehr angesehen und hat bereits hunderte Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.