Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts auch von der ausländischen Zweigniederlassung trotz des dort bestehenden strafbewehrten Bankgeheimnisses

Inländische Kreditinstitute haben im Todesfall eines Kunden dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände, Geldbeträge und gegen das Kreditinstitut gerichtete Forderungen des Verstorbenen mitzuteilen. Die Anzeigepflicht betrifft nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch die von unselbstständigen Zweigniederlassungen der Kreditinstitute im Ausland verwahrten oder verwalteten Vermögensgegenstände.

Die Anzeigepflicht ist auf inländische Erblasser beschränkt. Das sind z. B. Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Ein nach ausländischem Recht bestehendes strafbewehrtes Auskunftsverbot steht der Auskunftsverpflichtung gegenüber den deutschen Finanzbehörden nicht im Weg.

Sie haben Fragen? Wir beraten ...

Jetzt anrufen oder Rückruf anfordern

Die Aktiva Steuerberatung unterstützt und begleitet Sie in sämtlichen Bereichen der Steuerberatung und der Steueroptimierung.

Rufen Sie uns jetzt an oder hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen!

Jetzt anrufen

+49 721 97070-0

Steuerberatung Karlsruhe

Rückruf anfordern

zum Rückruf-Service

Geschäftszeiten:

Mo. – Do.08:00 – 17:00 Uhr
Fr.08:00 – 14:30 Uhr