Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" startet

Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in Deutschland. Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr startet am 1. August das Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern", mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördert.

So unterstützt die Bundesregierung kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe:

•    2.000 Euro für jeden für 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
•    3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen und abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
•    3.000 Euro für die Übernahme Auszubildender aus pandemiebedingt insolventen Betrieben

Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werdenBetriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. 

Prämien für Ausbildungsbetriebe

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.     
  • Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021. 
  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Mit diesem Programm setzt die Bundesregierung ein wichtiges Element des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Pandemie um. Das Bundesprogramm soll auch den Fachkräftenachwuchs für die nächsten Jahre sichern.

Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen ab der kommenden Woche auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Quelle: Bundesregierung

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