Einkünfteerzielungsabsicht: Prognosezeitraum bei Überprüfung mittels Überschussprognose
Ein Ehepaar übertrug seinem Sohn ein bebautes Grundstück. Der Sohn übernahm die noch bestehenden Belastungen und räumte seinen Eltern ein lebenslanges Wohnrecht an einer im Haus befindlichen Wohnung ein.
Für die Ausübung des Wohnrechts verpflichteten sich die Eltern für einen Zeitraum von zehn Jahren zur Zahlung eines monatlichen Entgelts von 500 €. Danach war das Wohnungsrecht unentgeltlich.
Das Finanzamt erkannte den in der Einkommensteuererklärung des Sohns geltend gemachten Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels Einkünfteerzielungsabsicht nicht an.