Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023

Die Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem Bundesfinanz-ministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab.

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