Gewerbesteuermessbescheide künftig nicht mehr vorläufig hinsichtlich Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer

Bisher ergingen Gewerbesteuermessbescheide wegen vermeintlicher Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben vorläufig. Sie konnten also jederzeit in diesem Punkt geändert werden.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der Nebenleistungen als Betriebsausgabe verfassungsgemäß ist. Die Finanzverwaltung wird deshalb künftige Gewerbesteuermessbescheide in diesem Punkt nicht mehr vorläufig erlassen.

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