Kostendeckelung bei Leasingfahrzeugen und EÜR

Eine beim Vertragsabschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen ist laut Bundesfinanzhof für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.

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