Stabilisierungshilfe Corona für Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg

Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.

Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Soloselbständige im Haupterwerb tätig sein. Das bedeutet, dass ihr Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaftet.

Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de (ab 01.07.2020) hochladen. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater müssen mit dem Bescheid bescheinigen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Antragsformular sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten die Hotlines der Industrie- und Handelskammern. Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die Kammern sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch.

Detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung finden Sie hier:

Wirtschaftsministerium: Förderprogramm Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Dort finden Sie ab 01.07.2020 auch das Antragsformular und die steuerberaterliche Bescheinigung zum Download.

QUELLE: Land Baden-Württemberg

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