Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung

Renovierungskosten der eigenen Wohnung während der Selbstnutzung können steuerlich nur eingeschränkt im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Beabsichtigt der Eigentümer die dauerhafte Vermietung dieser Wohnung, sind die nach seinem Auszug entstandenen Renovierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, wenn die Vermietungsabsicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Hat er sich noch nicht endgültig zur Vermietung entschieden, sind die Renovierungskosten erst dann abzugsfähig, wenn eine endgültige Vermietungsabsicht besteht. Diese kann z. B. durch Zeitungsanzeigen oder die Beauftragung eines Maklers nachgewiesen werden.
(Quelle: Urteil des Finanzgerichts München)

Sie haben Fragen? Wir beraten ...

Jetzt anrufen oder Rückruf anfordern

Die Aktiva Steuerberatung unterstützt und begleitet Sie in sämtlichen Bereichen der Steuerberatung und der Steueroptimierung.

Rufen Sie uns jetzt an oder hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen!

Jetzt anrufen

+49 721 97070-0

Steuerberatung Karlsruhe

Rückruf anfordern

zum Rückruf-Service

Geschäftszeiten:

Mo. – Do.08:00 – 17:00 Uhr
Fr.08:00 – 14:30 Uhr