Zeitpunkt der Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten
Entsteht einem Kommanditisten aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten ein negatives Kapitalkonto und kann dieses im Auflösungsfall der Gesellschaft oder wegen ihrer Insolvenz nicht mehr ausgeglichen werden, kommt es für den Kommanditisten regelmäßig zu einer Nachversteuerung.
Der in Höhe des verbleibenden negativen Kapitalkontos entstehende Veräußerungsgewinn ist in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahrs zu erfassen, in dem feststeht, dass sich keine Ausgleichsverpflichtung mehr ergibt. Dabei sind wertaufhellende Tatbestände bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zu berücksichtigen. Im Insolvenzfall wird der Veräußerungsgewinn regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation der Gesellschaft realisiert. Wird der Gewerbebetrieb vor Abschluss des Insolvenzverfahrens eingestellt, ist auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe abzustellen.
Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs