Zeitpunkt der Nachversteuerung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten

Entsteht einem Kommanditisten aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten ein negatives Kapitalkonto und kann dieses im Auflösungsfall der Gesellschaft oder wegen ihrer Insolvenz nicht mehr ausgeglichen werden, kommt es für den Kommanditisten regelmäßig zu einer Nachversteuerung.

Der in Höhe des verbleibenden negativen Kapitalkontos entstehende Veräußerungsgewinn ist in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahrs zu erfassen, in dem feststeht, dass sich keine Ausgleichsverpflichtung mehr ergibt. Dabei sind wertaufhellende Tatbestände bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zu berücksichtigen. Im Insolvenzfall wird der Veräußerungsgewinn regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation der Gesellschaft realisiert. Wird der Gewerbebetrieb vor Abschluss des Insolvenzverfahrens eingestellt, ist auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe abzustellen.

Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs

Sie haben Fragen? Wir beraten ...

Jetzt anrufen oder Rückruf anfordern

Die Aktiva Steuerberatung unterstützt und begleitet Sie in sämtlichen Bereichen der Steuerberatung und der Steueroptimierung.

Rufen Sie uns jetzt an oder hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen!

Jetzt anrufen

+49 721 97070-0

Steuerberatung Karlsruhe

Rückruf anfordern

zum Rückruf-Service

Geschäftszeiten:

Mo. – Do.08:00 – 17:00 Uhr
Fr.08:00 – 14:30 Uhr